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Die reformpflege hat schon oft über sie berichtet: Die baden-württembergische LandesheimBauverordnung. Jene verheerende Verordnung also, wonach alle Pflegeheime im Ländle, auch jene, die es schon gab, bevor diese Verordnung beschlossen wurde, und denen man somit den Bestandsschutz versagte, gezwungen werden sollen, ab 2019 nur noch Einzelzimmer mit einer bestimmten Grösse anzubieten. Die wenigsten Pflegeheime, welche schon bestanden haben, als diese Wohltat beschlossen wurde, erfüllen diese Vorgaben voll umfänglich. Auch hat sich die Hoffnung der Politik, die Pflegeheimbetreiber mögen die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der Verordnung nutzen, um eine rege Bautätigkeit zu entfalten, leider nicht erfüllt, was vielleicht auch dem verständlichen Umstand zu schulden ist, dass die Pflegeheimbetreiber aufgrund der „rückwirkenden“ Wirkung der Verordnung leicht verunsichert sind. Denn letztlich ist nicht auszuschliessen, dass eine aus bestimmten Gründen zunehmend panische Politik, kaum dass das neue schicke Einzelzimmerpflegeheim fertig ist, welches nach den bekannt günstigen Energiespar-, Brandschutz-, und-, und-, und- Verordnungen gebaut wurde, gleich eine neue LandesheimBauverordnung auflegt, welche wiederum die derzeit noch einigermassen verlässliche Wählergruppe der Silver Ager bespassen soll, und die nun wiederum „rückwirkend” festlegt, dass jedem Pflegeheimbewohner nunmehr zwei Zimmer, ein Whirlpool sowie eine finnische Sauna zustehen muss. Gebrannte Kinder scheuen nun einmal das Feuer, da helfen auch die Dank des segensreichen Wirkens der EZB niedrigen Zinsen nicht wirklich weiter.

Und so sieht es derzeit danach aus, dass mit dem Inkrafttreten der Verordnung im Jahre 2019 nicht eben unbeträchtliche Kapazitäten an Pflegeheimplätzen vom Markt verschwinden, die man anschliessend wieder teuer aufbauen muss, ganz einfach weil sie nun einmal dringend benötigt werden. Und dreimal darf der werte Leser raten, wer das dann alles zu den bekannt günstigen Preisen zu finanzieren hat?

Genau.

Damit aber nicht genug, sind doch schon erste Berichte zu lesen, dass gerade Pflegeheime in den grösseren Städten, deren Betreiber tatsächlich gewillt sind zu bauen, dennoch Schwierigkeiten haben, die Forderungen der Verordnung umzusetzen, da so ein städtisches Pflegeheim ab 2019 nur noch 100 Betten haben darf, heute aber nicht selten viel mehr hat, es also die „überzähligen“ Plätze in andere neu zu errichtende Gebäude auslagern muss, für die es in den überlaufenen Städten aber schlicht an Flächen fehlt und selbst wenn es diese wundersamer Weise geben sollte, sie auch aufgrund des segensreichen Wirkens der EZB so teuer wären, dass die notwendigen Investitionen, Kauf des Grundstückes und Bau der Immobilie, sich durch Pflege kaum refinanzieren liessen, weshalb eine vollstationäre Versorgung im gewohnten Umfeld des ehemaligen Wohnquartiers für viele Menschen zukünftig eigentlich nicht mehr möglich sein wird.

Einer dieser Berichte findet sich hier.

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