Und natürlich ist gegen die baden-württembergische Landesheimbauverordnung (reformpflege berichtete mehrfach), wonach mit einer Übergangsfrist von 10 bis 25 Jahren nur noch Einzelzimmer zulässig sein sollen, was bundesweit einzigartig ist, geklagt worden. Und natürlich hat das Verwaltungsgericht Mannheim geurteilt und inzwischen auch schriftlich begründet, dass die LHeimBauVO (behördendeutsch für Landesheimbauverordnung) „mit höherrangigem Recht vereinbar und daher [...]