Bahrs Pflege-Eldorado: Ambulant ist das neue Stationär

Seit geraumer Zeit ist zu beobachten, dass sich in unserer so beschaulichen Branche, der Pflege, eine Art Goldgräberstimmung breit macht, welche durch ein neues Gesetzeswerk noch entscheidend befeuert wird, und die allmählich besorgniserregende Ausmasse annimmt, da die ersten schon anfangen, ihre Pflegeheime zu ambulantisieren, sie zu Mietshäusern umzuwidmen, um dann flugs eine Tagespflege und einen ambulanten Pflegedienst zu gründen, welche den zu Mietern gleich mit umgewidmeten ehemaligen Bewohnern einen bunten Strauss an pflegerischen und sonstigen Dienstleistungen offerieren. Und natürlich machen sich die Innovatoren dann im Anschluss gleich daran, dieses, ihr neues Geschäftsmodell in den branchendienlichen Schnarch-Gazetten auf das Höchste zu preisen und fordern alle Pflegeheime auf, ihr Versorgungsangebot kritisch zu überprüfen, denn hier und jetzt stehe eine Neuorientierung an, so verkünden sie, die natürlich und einzig und allein dem Wohle der „Nutzer“ zu dienen hätte, weshalb sie sich auf die Fahnen geschrieben haben, bei einem ganzheitlichen Betreuungsanspruch ginge es in Wahrheit um Teilhabe im Sinne von Wahlfreiheit, Selbstbestimmung und Angebotsvielfalt statt um Funktionsversorgung, und verlautbaren noch, nachdem sie sich selbst einen Orden für diese fast übermenschliche Erkenntnis ans Revers geheftet haben, dass nur so eine langfristige Eigenständigkeit und damit Lebensqualität für eine älter werdende Gesellschaft gewährleistet werden kann. So viel Gutmenschen-Geschwafel kommt natürlich nicht von ungefähr, sondern hat seinen Grund in eben jenem Gesetzeswerk, welches jüngst verabschiedet wurde und zum 01.01.2013 in Kraft treten soll, und das ziemlich euphemistisch weil grundlos Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (behördendeutsche Abkürzung: PNG) genannt wurde. Und natürlich enthält dieses Gesetz mit dem epochalen Titel zwar keinen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, aber doch eine paar Neuigkeiten, die für einige in unserer Branche nicht uninteressant sind, da es, das Gesetz, ein Prinzip der Pflegepolitik, das eigentlich und prinzipiell richtig ist, ein wenig überstrapaziert, was wiederum gefährliche Folgen nicht haben muss aber doch durchaus haben kann. Das Prinzip heisst „Ambulant vor Stationär“ und wurde vor Jahren von der Politik auch aus der Taufe gehoben, um die Kosten der Pflegeversicherung im Zaum und den Beitragssatz möglichst konstant zu halten, da Pflegeheime damals teuer waren und man sich von den ambulanten Pflegediensten, die anfangs pro Monat weniger Sachleistung mit den Kassen abrechnen durften, eine kostengünstigere Versorgung der pflegebedürftigen Menschen in deren eigener Häuslichkeit versprach. Dieses Prinzip ist richtig, weil Sozialversicherungen das Geld ihrer Beitragszahler nicht verschleudern sollten und es auch dem Wunsch der Pflegebedürftigen selbst entsprach und entspricht, solange in der eigenen Häuslichkeit verbleiben zu können wie es irgend geht, ein Wunsch, dem auch wir Rechnung trugen, indem wir Dienstleistungen ambulantisierten und im Laufe der Jahre zunächst eine Tagespflege und sodann einen ambulanten Pflegedienst mit angeschlossenem Essen-auf-Rädern-Service gründeten. Die Politik verlieh dann diesem hehren Prinzip mit der Zeit immer mehr Anreiz, erfand, dem allgemeinen Zeitgeist und den Einflüsterungen bestimmter Interessengruppen folgend, sukzessive immer mehr Leistungen für ambulant Pflegebedürftige, bis eines der ursprünglichen Ziele, der wirtschaftliche Umgang mit Sozialversicherungsgeldern, sich komplett in das Gegenteil verkehrte, da der Leistungsanspruch, den ein pflegebedürftiger Mensch in der eigenen Häuslichkeit gegenüber Pflege- und Krankenkassen mittlerweile gesetzlich eingeräumt bekommen hat, den Leistungsanspruch eines Heimbewohners bei weitem übersteigt. So hat ein ambulant Pflegebedürftiger der Pflegestufe II nach dem Inkrafttreten des PNG theoretisch Anspruch auf eine monatliche Leistung der Pflegekasse von insgesamt 2.404,17 Euro (Inklusive Tagespflege (§ 41 SGB XI) und monatlicher Anteil Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)). Natürlich werden bei weitem nicht alle in den Genuss der vollen Leistung kommen, da nicht alle Pflegebedürftigen einen „zusätzlichen Betreuungsbedarf“, also beispielsweise Demenz, entwickeln, oder mit mindestens zwei weiteren Pflegebedürftigen in einer Wohngruppe wohnen oder noch zusätzlich Tagespflege in Anspruch nehmen werden, dennoch übersteigt dieser Betrag die Leistungssumme, welcher ein stationär, also im Pflegeheim gepflegter Mensch mit der Pflegestufe II (inklusive § 45 SGB XI) maximal von der Pflegekasse monatlich erhalten kann um 1.025,17 Euro. Ebenso verhält es sich auch in den beiden anderen Pflegestufen, ein ambulant Pflegebedürftiger der Pflegestufe I kann maximal 403,17 Euro, ein ambulant Pflegebedürftiger der Pflegestufe III maximal 1.204,17 Euro mehr pro Monat von der Pflegeversicherung als ein Pflegebedürftiger der jeweils gleichen Stufe im Pflegeheim erhalten.

Und damit nicht genug, erhalten ambulant Pflegebedürftige noch zusätzliche Leistungen, zwar nicht mehr von der Pflege- aber doch von der Krankenkasse, da bestimmte Leistungen der Pflege, die sogenannte Behandlungspflege, welche im Pflegeheim wohl von den Kassen als auch von den Politikern als All-Inclusive-Leistung verstanden werden, in der eigenen Häuslichkeit oder im Betreuten Wohnen oder der Pflege-WG aber kostenpflichtig werden, sobald ein ambulanter Pflegedienst sie dort erbringt. Leistungen der Behandlungspflege können sein: die tägliche Medikamentengabe oder die tägliche Insulinspritze oder die täglichen Kompressionsverbände, eigentlich tägliche Routineleistungen aber alles Massnahmen, die nach ärztlicher Verordnung der Behandlung von Krankheiten dienen und deshalb auch von ambulanten Pflegediensten bei den Krankenkassen abgerechnet werden dürfen. Krankenkassen vergüten Behandlungspflege von Bundesland zu Bundesland und Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Derzeit zahlt beispielsweise die AOK Baden-Württemberg für eine Medikamentengabe durch einen ambulanten Pflegedienst 8,82 Euro, zwei Medikamentengaben am Tag kosten also 17,64 Euro, macht im Monat 532,25 Euro, Geld, das nochmal auf die ab dem 01.01.2013 ohnehin schon stattlichen Maximal-Beträge der Pflegekassen für ambulante Pflegebedürftigkeit von 1.526,17 Euro in der Pflegestufe I, 2.404,17 Euro in der Pflegestufe II und 2.854,17 Euro in der Pflegestufe III draufzuschagen ist.

Und damit immer noch nicht genug, denn pflegebedürftige Menschen in der eigenen Häuslichkeit wollen nicht nur die ganze Zeit gepflegt werden, sie wollen auch wohnen, essen, trinken, schlafen, sie wollen nicht frieren und betätigen sogar hin und wieder die Klospülung, das heisst, sie haben die Kosten zu tragen, die wir alle zu tragen haben, und die wir, wenn wir nicht das Sozialamt bemühen können, aus eigener Tasche zahlen müssen, und diese sind die Kosten für Miete oder Finanzierung, Haushalt, Heizung, Strom und Abwasser, um nur die wichtigsten zu nennen. Im Allgemeinen nennt man diese Kosten auch Lebenshaltungskosten, und diese Lebenshaltungskosten nimmt man selbstverständlich mit, wenn man, wie von dem Gesundheitsministerchen und dem Kuratorium Deutsche Altershilfe (behördendeutsche Abkürzung: KDA) gewünscht, aus der eigenen Häuslichkeit in eine „selbstorganisierte“ Demenz-WG zieht, die ja der eigentliche Adressat dieser wundersamen Pflegereform namens PNG ist. Lebenshaltungskosten in Demenz-WGs können ungefähr so hoch oder noch höher sein wie der privat zu zahlende Eigenanteil im stationären Pflegeheim, weshalb es jetzt und hier an der Zeit ist, eine vorläufige Bilanz zu ziehen, und sich vor dem geistigen Auge eine Demenz-WG vorzustellen, deren Bewohner auch Leistungen der Tagespflege in Anspruch nehmen, was ja nicht so ungewöhnlich wäre und die Phantasie deshalb nicht all zu arg strapaziert. Dann hätte ein Bewohner der Pflegestufe II und seine Kranken- bzw. Pflegekasse zusammen ab dem 01.01.2013 unter Umständen folgende Kosten zu tragen:

- 2.404,17 Euro Pflegesachleistung SGB XI
- 500-1.000 Euro oder mehr Behandlungspflege SGB V je nach Bedürftigkeit
- 1.000-1.300 Euro Eigenanteil (Miete, Strom, Haushaltskosten, etc.)

Macht summa summarum je nach Grad der Behandlungspflegebedürftigkeit und Höhe des Eigenanteils eine Summe zwischen 3.900 und 4.700 Euro monatlich. Das ist mitunter doppelt so teuer, wie das, was so manches Pflegeheim verlangt, und kann noch teurer werden, je nachdem, welche zusätzlichen Serviceleistungen noch in Anspruch genommen werden oder welchen behandlungspflegerischen Bedarf eine mangelhafte Grundpflege auszulösen vermag.

Was ist davon zu halten – oder anders gefragt: was ist dazu zu sagen?

Dazu ist zu sagen, dass wir die Förderung dieser neuen Pflege/Demenz-Wohngruppen ausdrücklich begrüssen. Sie sind ein wichtiges Alternativangebot zur pflegerischen Versorgung in der eigenen Häuslichkeit oder im Pflegeheim. Wir, das Haus Tanneck mit angeschlossener Tagespflege und die Landpflege, unser ambulanter Pflegedienst, haben deshalb unser Versorgungsangebot kritisch überprüft, denn hier und jetzt steht eine Neuorientierung an, die einzig und allein dem Wohle der „Nutzer“ dient, weshalb wir uns auch auf die Fahnen geschrieben haben, dass es bei einem ganzheitlichen Betreuungsanspruch in Wahrheit immer nur um Teilhabe im Sinne von Wahlfreiheit, Selbstbestimmung und Angebotsvielfalt statt um Funktionsversorgung gehen muss, weswegen nur so eine langfristige Eigenständigkeit und damit Lebensqualität für eine älter werdende Gesellschaft gewährleistet werden kann. Denn so blöd sind nämlich auch wir nicht, als dass wir nicht begriffen hätten, dass sich mittels dieser Pflegereform doppelt so viel Geld mit dem nur halben Aufwand abrechnen lässt.

Allerdings gibt es vor dem grossen Fressen noch eine Kleinigkeit zu beachten, denn bisher haben nur wenige Bundesländer auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die gewünschten Demenz-WGs geschaffen, indem sie die Landesheimgesetze an die aus Berlin vorgegebenen Erfordernisse angepasst hätten. Baden-Württembergs Heimgesetz beispielsweise fordert noch eine strikte Trennung zwischen den Eignern der Immobilie, in welcher eine Demenz-WG installiert werden soll, und den Betreibern eines ambulanten Pflegedienstes oder einer Tagespflegestätte. Diese Unterscheidung nahm Stuttgart seinerzeit aus gutem Grund vor, wollte man doch verhindern, dass im ganzen Land Betreute Wohnanlagen oder Pflege-WGs entstehen, die immer nur von einem Pflegedienst betreut werden, und somit de facto stationäre Pflegeheime sind, welche die gesetzlichen Heimbau- und Heimpersonalbestimmungen unterlaufen und sich auch der staatlichen Aufsicht und Kontrolle durch die Heimaufsichten entziehen. Das Bundesland Berlin ist da schon einen Schritt weiter, sein relativ junges Landesheimgesetz, das sogenannte Wohnteilhabegesetz (behördendeutsche Abkürzung: WTG), erlaubt vieles, was im Ländle derzeit noch verboten ist. So ist es in der Bundeshauptstadt ohne weiteres möglich, dass ein Pflegedienstbetreiber seine Immobilie an einen gemeinnützigen Verein vermietet, dieser eine Demenz-WG installiert und sodann seinen Mietern den Pflegedienstbetreiber und Immobilienbesitzer zur Pflege und Betreuung wärmstens empfiehlt. In Berlin gibt es deshalb bereits circa 450 solcher WGs, deren Qualitätsspektrum von vorbildlich über armselig bis katastrophal reicht, da der Gesetzgeber es unterlassen hat, bestimmte Qualitätskriterien, wie beispielsweise barrierefreie Zimmer und Bäder, einen verbindlichen Personalschlüssel oder eine strikte Fachkraftpräsenzquote festzuzurren, weshalb derzeit eigentlich fast alles erlaubt ist. Pflege bleibt aber Pflege, und natürlich ist es vollkommen egal, wo ein Bett steht, ob in der Demenz-WG oder im Pflegeheim, Pflege ist Handarbeit und Handarbeit kostet Geld, das sich so mancher Pflegeheim- und/oder Pflegedienstbetreiber sehr gerne spart – zumal in einem komplett deregulierten System, wie das der Demenz-WGs. Die Landesministerien, die jetzt unter Zugzwang stehen, ihre Landesheimgesetze anzupassen, verweisen gerne darauf, dass ja die zukünftigen WG-Bewohner weniger schutzbedürftig seien als Heimbewohner und ausserdem der Medizinische Dienst der Krankenkassen (behördendeutsche Abkürzung: MDK) die ambulanten Pflegedienste regelmässig überprüfen würde. Dem ist entgegen zu halten, dass die Unzulänglichkeit der MDK-Prüfungen an dieser Stelle schon öfters diskutiert worden ist, und dass der vornehmliche Grund fast jeder Heimaufnahme nun einmal die Demenz ist, was sich auch in den WGs nicht anders verhalten wird, und die Demenz, das stand hier auch schon öfters zu lesen, ein Prozess ist, was wiederum zwangsläufig zur Folge hat, dass aus anfänglich weniger schutzbedürftigen Bewohnern mal schneller, mal langsamer äusserst schutzbedürftige Bewohner werden. Wie also wollen die staatlichen Heimaufsichten die WGs, in die seine Exzellenz der Herr Bundesgesundheitsminister so viel Geld buttert, kontrollieren? Das Berliner WTG beispielsweise sieht diesbezüglich zwar vor, dass die Pflegedienste den Heimaufsichten zu melden haben, sobald sie in einer WG pflegerisch tätig werden, viele Interventionsmöglichkeiten haben die Berliner Heimaufsichten aber nicht. Sie können keine regelmässigen, sondern nur anlassbezogene Überprüfungen durchführen, wobei „anlassbezogen“ heisst, dass sie von Pflegemängeln in der WG Kenntnis erlangt haben müssen, und wenn auch schleierhaft bleibt, wie sie diese Kenntnis aus einer von nur einem Pflegedienst hermetisch betreuten Anlage erlangen sollen, sind sie ausserdem noch darauf angewiesen, dass der „anlassbezogene Bewohner“ der WG ihnen auch den Zutritt in dessen Wohnung erlaubt. Denn das ist ja gerade der Knackpunkt des ganzen Systems, damit aus einem normalen Heimbewohner ein doppelt so „wertvoller“ WG-Bewohner wird, muss er in seiner eigenen Häuslichkeit, in seiner eigenen Wohnung gepflegt werden. Und die Unverletzlichkeit der Wohnung wird durch das Grundgesetz garantiert.

Die Landesministerien werden bei der Neuformulierung ihrer Landesheimgesetze also einige juristische Kopfstände vollführen müssen, wenn sie überhaupt ein Interesse daran haben, Menschen mit Demenz auch in dieser „neuen“ Wohn- und Betreuungsform einen ausreichenden gesetzlichen Schutz einzuräumen, andernfalls legen sie nämlich Wohl und Wehe dieser Menschen grösstenteils in die Hände der Pflegedienstbetreiber. Es ist ja schön, wenn die Ministerien vorgeblich und einige Traumtänzer aus dem KDA vielleicht sogar tatsächlich so ein positives Menschenbild haben, und den Pflegedienstbetreibern nur das Beste unterstellen. Die Erfahrung lehrt aber etwas anderes, weshalb nicht nur zu befürchten, sondern es vielmehr als sehr wahrscheinlich zu erachten ist, dass ab dem 01.01.2013 sehr viel Sozialversicherungsgeld zur Finanzierung ziemlich dürftiger Pflege aufgewendet wird.

Die oben stehende Ankündigung aber, dass wir uns im Bereich der Betreuten Wohnformen und auch der Pflege/Demenz-WGs engagieren werden, war durchaus ernst gemeint. Diese Wohnformen können zwar bei weitem nicht die Betreuungsqualität eines vollversorgenden Heimbetriebs abbilden, aber schlussendlich entscheiden nicht wir, was die individuell beste Betreuungsform ist – sondern der Kunde. Und im Verbund mit stationären, teilstationären und ambulanten Dienstleistungen kann die Pflege und Betreuung von Menschen mit leichter Demenz in einer WG eine durchaus sichere, sinnvolle und gewünschte Alternative sein.

Sollte also die baden-württembergische Sozialministerin ausser Sonntagsreden („Die Demenz wird mitten unter uns sein.“) endlich einmal einen Tätigkeitsnachweis erbringen und wie angekündigt im Oktober ein neues Landesheimgesetz präsentieren, könnten wir Anfang nächsten Jahres bereits startklar sein. Alte, leerstehende Bauernhäuser und Gasthöfe gibt es in unserem, von der Landflucht gezeichneten Landkreis nämlich genug.

1 Kommentar zu „Bahrs Pflege-Eldorado: Ambulant ist das neue Stationär“

  1. [...] offenbar nichts böses zutraut, weshalb man ihnen eine unkontrollierte, billig zu habende und äusserst lukrative Spielwiese eröffnet, auf der so ziemlich alles erlaubt ist. Und das ist nicht nur seltsam, das ist auch noch [...]

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