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Wie reformpflege erst jetzt erfuhr, hat die scheidende Sozialministerin der abgewählten baden-württembergischen Landesregierung kurz vor ihrem Abtritt wohl beschlossen, auch mal etwas Sinnvolles zu tun. Heimlich, still und leise wurde die Landesheimbauverordnung (behördendeutsche Abkürzung: LHeimBauVO – reformpflege berichtete) verändert. Die geänderte Fassung der LHeimBauVO tritt rückwirkend zum 01.09.2009 in Kräft und enthält u. a. folgenden Passus:

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Befreiungen und Ausnahmeregelungen

(1) Ist dem Träger einer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehenden Einrichtung die Erfüllung der in den §§ 2 bis 4 genannten Anforderungen technisch nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, kann die zuständige Behörde auf Antrag ganz oder teilweise Befreiungen erteilen, wenn die Befreiung mit den Interessen und Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner vereinbar ist.”

reformpflege findet, das ist ein Schritt in die richtige Richtung zurück, denn gerade Doppelzimmer können in der Betreuung von Menschen mit Demenz eine wertvolle therapeutische Ressource darstellen. reformpflege erschliesst sich aber nicht, warum Doppelzimmer nur in bereits bestehenden Pflegeeinrichtungen sinnvolle Ressourcen sein sollen und nicht auch in neuen oder noch zu bauenden. Aber so kann es einem wohl gehen, da will man endlich auch mal etwas Sinnvolles machen und da weiss frau dann gar nicht mehr, wie das geht…

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